Wussten Sie,
dass gemäss Statistischem Jahrbuch der Schweiz im Jahre 2005
die Ausgaben für zahnmedizinische Behandlungen 3.25 Milliarden
Franken betrugen?
Bei einer Wohnbevölkerung von 7.5 Mio. Einwohner entspricht
dies Ausgaben von Fr. 433.- pro Kopf und Jahr. Verglichen mit dem
Stand von 1995 betrug die Steigerung im Bereich Zahnmedizin weniger
als 1% pro Jahr!
Die gesamten Krankheitskosten (inkl. Pflege) betragen heute in
der Schweiz ca. 52 Milliarden Franken oder ca. Fr. 7000.- pro Jahr
und Person oder umgerechnet 11,6% des Bruttosozialprodukt. An den
Gesamtkosten im Gesundheitswesen partizipieren die zahnmedizinischen
Leistungen mit knapp 6%. Von den obligatorischen Sozialversicherern
bezahlen die Krankenkassen 100 Mio.(3%), Unfallversicherer 46 Mio.
(1.4%), IV und AHV 54 Mio. (1.7%). Alle Krankenkassen sind verpflichtet,
eine freiwillige Zusatzversicherung für zahnmedizinische Leistungen
anzubieten. Daraus bezahlen sie 172 Mio. (5.2%) des Gesamtaufwandes
für Zahnmedizin. 88% der zahnmedizinische Behandlungskosten
werden demzufolge von der Bevölkerung privat finanziert und
dies mit einer minimalen Kostensteigerung über die letzten
zehn Jahre, welche weit unter der allgemeinen Teuerungsrate geblieben
ist.
Wussten Sie,
dass der Besuch bei einer diplomierten Dentalhygienikerin in der
Schweiz ein exklusives Luxusgut ist?
Nach gegenwärtigem Wissensstand arbeiten momentan ca. 1000
diplomierte Dentalhygienikerinnen in unserem Land. Angenommen alle
diese Dentalhygienikerinnen arbeiten Vollzeit an 200 Tagen im Jahr,
so kann jede von ihnen 1600 Patientenbehandlungen anbieten. Angenommen
ein Dentalhygienepatient besucht - wie von der zahnärztlichen
Wissenschaft empfohlen - zweimal jährlich eine Prophylaxesitzung,
so kann eine Dentalhygienikerin ca. 800 Patienten betreuen. Multipliziert
mit den ca. 1000 berufstätigen Dentalhygienikerinnen ergibt
dies ca. 800'000 Patienten (oder nur etwas mehr als 10% der ansässigen
Bevölkerung), die in den Genuss einer regelmässigen professionellen
Vorsorge durch eine diplomierte Dentalhygienikerin kommen.
Wussten Sie,
was die drei Buchstaben SSO bedeuten?

SSO
ist die Abkürzung für die Schweizerische Zahnärztegesellschaft,
in welcher in kantonalen Sektionen die meisten der ca. 3500 in
der Schweiz tätigen Zahnärzte organisiert sind.
Ein Mitglied SSO ist verpflichtet, sich zugunsten eines optimierten
Patient-Arzt Verhältnis an teilweise strenge Standesregeln
zu halten, die über die gesetzlichen Regelungen der kantonalen
Gesundheitsgesetze hinaus gehen. Dies betrifft vor allem die Einhaltung
der detaillierten Qualitätsleitlinien der SSO, die Fortbildungsverpflichtung
von 80 Stunden pro Jahr, die Mitarbeit am 24-h Notfalldienst und
nicht zuletzt die Verpflichtung, im Falle von Meinungsverschiedenheiten
mit Patienten sich dem Schiedsverfahren der paritätischen
Begutachtungs- und Honorarprüfungskommission zu unterziehen.
Es lohnt sich also für Patienten, auf das Qualitätslabel „Mitglied
SSO“ bei der Wahl des Zahnarztes zu achten, um automatisch
von den oben erwähnten Vorteilen zu profitieren.